Thomas Krudwig Engineering GmbH
§25 StrSchG
Die Genehmigung zu Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen wurde am
06.12.2023
von der Bezirksregierung in Köln erteilt, ist auf 5 Jahre befristet und ist bis zum
05.12.2028
gültig.
Dies Tätigkeiten beziehen sich auf Engineeringdienstleistungen im Bereich kerntechnischer Anlagen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Strahlenschutzverantwortlicher
(SSV)
Strahlenschutzbeauftragter
(SSB)
im Sinne §69 StrSchG
im Sinne §70 Abs.1 StrSchG
Thomas Krudwig
Thomas Krudwig