Thomas Krudwig Engineering GmbH
Engineering, to bring your ideas and innovations to life!
Was wir bieten...
Verschiedene Engineeringdienstleistungen in vielen Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie administrative Unterstützung in kerntechnischen Bereichen
Seit 2007 haben wir uns mit dem Neubau und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie der Behandlung radiokaktiver Abfälle befasst und in zahlreichen Projekten Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen sammeln können.
Von der Konzept- und Angebotserstellung sowie den verschiedenen Designphasen, der Abstimmungen mit Kunden und Behören, wurden Anlagen realisiert, deren Installation sowie Inbetriebnahme ebenfalls vor Ort koordiniert und betreut wurden.
Wir decken die folgenden Bereiche ab:
- Konzepterstellung
- Entwurf
- Angebotserstellung
- Konstruktion
- Erstellung / Koordination VPU (Vorprüfunterlagen)
- Fertigungsbegleitung
- Anlagenabnahmen jeglicher Art (FAT/SAT)
- Baustellenkoordination vor Ort
- Inbetriebnahmekoordination vor Ort
Dabei werden die anzuwendenden Regelwerke (national und International) berücksichtigt und angewendet.
Des Weiteren verfügen wir über weitere 15 Jahre Erfahrung in der Projektierung von konventionellen Maschinen/Anlagen z.B. zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG), Photovoltaik Herstellung (Wafer/Solar/Modul), Stück- und Schüttgutförderung verschiedenster Arten, Pick&Place Systeme, Pressverfahren sowie verschiedenste Arten von Ofenanlagen.
Engineering
CE-Beauftragter für Maschinen und Anlagen (TÜV)
Im Zeitraum September - Dezember 2023 wurde der Lehrgang "CE-Beauftragter für Maschinen und Anlagen (TÜV)" erfolgreich beim TÜV-Rheinland absolviert.
Sie benötigen Unterstützung im Bereich CE-Kennzeichnung und EG-Konformität, sprechen Sie uns gerne an.
Strahlenschutz
Sie benötigen Unterstützung bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit ionisierender Strahlung oder beim Führen von Strahlenpässen durch einen externen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) nach §70 StrSchG? Wir kümmern uns auch um Ihre Dosimetrie wenn Sie es wünschen, sprechen Sie uns einfach an.
§25 StrSchG
Seit dem 06.12.2023 liegt die Genehmigung gemäß §25 StrSchG zur Tätigkeit in fremden Anlagen und Einrichtungen vor.
Diese ist gültig bis zum 05.12.2028.